Die vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmen bei gleichzeitigen Entlastungen der natürlichen Personen sind für die Grünliberalen unbestritten. Ein alleiniger Fokus auf Unternehmen wie bei der Unternehmenssteuerreform III oder der kantonalen Steuergesetzrevision 2019 wurde von der Bevölkerung offensichtlich nicht goutiert.
Hingegen stehen die Grünliberalen der Absicht des Regierungsrats, möglichst wenige Massnahmen in die Steuergesetzrevision 2021 aufzunehmen, kritisch gegenüber. Es ist bekannt, dass im Kanton Bern die Steuerbelastung sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen im interkantonalen Vergleich deutlich zu hoch ist. Die glp hat bereits in der Vernehmlassungsantwort zur Steuergesetzrevision 2019 befürwortet, die Steuersätze der juristischen Personen im Mittelfeld der Kantone zu positionieren, und hat sich längerfristig auch für eine Aufgabenüberprüfung und Steuersenkungen bei natürlichen Personen ausgesprochen. Mit der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer unter ökologischen Aspekten liegt eine ideale und vom Parlament bereits abgestützte Gegenfinanzierung auf dem Tisch.