Lundi, 2 septembre 2024

Politikfinanzierung: Mehr Transparenz nun auch auf Kantonsebene

Die Grünliberalen sprechen sich, im Rahmen eines griffigen und schlanken Gesetzes, für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung aus. Beim neuen BLS-Beteiligungsgesetz fordert die Grünliberale Fraktion eine klare Festschreibung der Pflichten von Aufsicht und Oberaufsicht. Obligatorische Sicherheitsveranstaltungen wie auch den Kredit für provisorischen Haftraum lehnt sie ab.

Auf Bundesebene sorgt seit zwei Jahren ein Gesetz für mehr Transparenz bei den Wahl- und Abstimmungskampagnen. In der Herbstsession des Grossen Rates soll nun über ein entsprechendes Gesetz auf Kantonsebene beraten werden. Die Grünliberalen fordern seit Jahren mehr Transparenz in der Politikfinanzierung und begrüssen deshalb die Bestrebungen zur Änderung des Gesetzes. Dabei betont Simon Buri: «Die neuen Gesetzesbestimmungen müssen griffig und einfach umzusetzen sein. Aus diesem Grund darf das Gesetz nicht überladen werden.» Die Gesetzesänderungen sehen vor, dass Wahl- und Abstimmungskampagnen ab einem Budget von 30'000 Fr. und Einzelspenden ab 5'000 Fr. offengelegt werden müssen, anonyme Spenden bis 1'000 Fr. erlaubt sind. Grossrat Simon Buri: «Es ist ein pragmatischer Ansatz, der die relevanten Beträge offenlegt, ohne die Verwaltung unnötig zu überlasten». In diesem Zusammenhang begrüssen es die Grünliberalen, dass die Zahlen der Kampagnen möglichst rasch nach der Einreichung veröffentlicht werden sollen und im Nachgang eine stichprobenweise Kontrolle erfolgt. Ob die Finanzkontrolle die richtige Stelle ist, um diese Kontrollen durchzuführen, ist aus Sicht der Grünliberalen aber noch einmal zu prüfen. 

 

Kantonsbeitrag an die Landeskirchen für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Objektkredit 2026–2031:

Die Grünliberalen werden dem Kantonsbeitrag an die Landeskirchen zustimmen, insbesondere weil der Auftrag gerade erst für sechs Jahre festgelegt worden ist. Grossrätin Marianne Schild: «Allerdings werden wir uns bei der nächsten Periode für Änderungen starkmachen. Längerfristig braucht es im Kanton Bern ein Religionsgesetz statt einem Gesetz zu den Landeskirchen, mit einer konsequenten Trennung von Kirche und Staat.» Einen Teuerungsausgleich lehnt die Grünliberale Fraktion ab, denn im Rahmen des Budgets bleiben den Kirchen genügend Mittel, um die Löhne selbständig der Teuerung anpassen zu können.

 

Grossratsbeschluss betreffend die Gesetzesinitiative «Berner Solar-Initiative» und den Gegenvorschlag zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)

Nach der Rückweisung an die Kommission bei der ersten Lesung im Rat wurde der Gegenvorschlag in der Kommission weitgehend neu aufgebaut. Grossrat und BaK-Präsident Casimir von Arx: «Es ist kein Geheimnis, dass wir uns für einen ambitionierteren Gegenvorschlag eingesetzt haben. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch. Die Mehrheitsbeschafferin sind aber nicht wir. Realistisch betrachtet, stellt immerhin auch der jetzt vorliegende Gegenvorschlag einen Schritt vorwärts dar.» 

 

Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLSG)

Die Grünliberalen fordern, dass jede Beteiligung des Kantons sein eigenes Gesetz benötigt. Das vom Regierungsrat vorgelegte neue Gesetz genügt den Vorgaben der Kommission zu Recht nicht. Grossrat Hannes Zaugg-Graf: «Die grösste Differenz zwischen Kommission und Regierungsrat liegt in der Definition der Aufgaben der Aufsicht, die der Regierungsrat wahrzunehmen hat. Auch bei der Oberaufsicht, die durch den Grossen Rat vorgenommen wird, braucht es ein klares Festschreiben der Pflichten.» Die Grünliberale Fraktion wird beantragen, nur die unbedingt nötigen Prozentzahlen der Beteiligung des Kantons im Gesetz zu belassen, um dem Gesetzgeber mehr Spielraum zu erhalten. 

 

Kantonales Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG)

Die Grünliberale Fraktion spricht sich dezidiert gegen die geplanten obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen aus. Grossrätin Marianne Schild: «Die Einführung solcher Veranstaltungen macht keinen Sinn. Das von der Kommissionsmehrheit angestrebte Ziel der Rekrutierung ist nicht erlaubt, andere Ziele sind nicht auszumachen und es drohen zu hohe Kostenfolgen. Sensibilisieren geht auch anders, beispielsweise über eine Kampagne.»

 

Amt für Justizvollzug; Erstellung und Betrieb von provisorischem Haftraum im Regionalgefängnis Burgdorf zur Bewältigung der Bugwelle Busseninkasso 2024–2026 und Nachkredit 2024 für die Produktegruppe 4463000001 Justizvollzug. Objektkredit

Der Kanton Bern soll für die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen provisorischen Haftraum in Burgdorf erstellen, dafür sollen Container gekauft und umgerüstet werden, dazu beim Personal Aufstockungen vorgenommen werden.

Die Grünliberalen lehnen diesen Kredit ab. Grossrätin Marianne Schild: «Der Kanton muss seine Investitionen priorisieren. Hier hat er eine Möglichkeit, auf eine Investition zu verzichten, ohne Abstriche bei der Sicherheit machen zu müssen».